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"Überwiegende Wahrscheinlichkeit" - Stolperfallen
25. April 2026
Der IDW Standard IDW S 11 „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ definiert die Anforderungen zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Insolvenzreife) wegen fehlender Zahlungsfähigkeit. Als "überwiegend" in Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit wird numerisch ein Wert von über 50% erachtet. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit darf aber nicht dazu verleiten eine Zahlungsunfähigkeit mit Sicherheit auszuschliessen.